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DGAP-Adhoc: TUI AG: TUI aktualisiert Dividendenpolitik für Dividendenzahlungen ab 2021

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DGAP-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Dividende
TUI AG: TUI aktualisiert Dividendenpolitik für Dividendenzahlungen ab 2021

11.12.2019 / 10:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Hannover, 11.12.2019. Der Vorstand der TUI hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute entschieden, die Dividendenpolitik im Zuge einer Neuausrichtung der Kapitalallokation anzupassen. Die neue Politik wird erstmals für das Geschäftsjahr 2020 (1. Oktober 2019 - 30. September 2020) angewendet und gilt somit für Dividendenzahlungen ab 2021.

Für das Geschäftsjahr 2019 (1. Oktober 2018 - 30. September 2019) werden wir der Hauptversammlung die für den 11. Februar 2020 vorgesehen ist, einen Dividendenvorschlag von 0,54 € je Aktie unterbreiten, entsprechend der bisherigen Dividendenpolitik (Wachstum der Dividende je Aktie im Einklang mit dem Wachstum des Bereinigten EBITA1 auf Basis konstanter Wechselkurse).

Die Dividendenpolitik des Konzerns wird sich ab dem Geschäftsjahr 2020 wie folgt ändern:

- Zahlung einer Dividende von 30 - 40 % des Bereinigten EAT² mit

- einer Dividendenuntergrenze (Mindestausschüttung) von 0,35 € je Aktie.

Obwohl zu erwarten ist, dass die neue Dividendenpolitik zu geringeren Ausschüttungen führt, garantiert die Dividendenuntergrenze den Aktionären eine Mindestausschüttung unabhängig vom touristischen Marktumfeld und den sich daraus ergebenen Auswirkungen auf das Bereinigte EAT². Legt man den Aktienkurs der TUI zum Ende des Geschäftsjahres 2019 zugrunde, würde die Dividendenuntergrenze einer Dividendenrendite von 3,3 % p.a. entsprechen.

Die geänderte Dividendenpolitik ist Bestandteil der Neuausrichtung der Kapitalallokation bei TUI, die sich in der nachfolgenden Rangfolge unserer Mittelverwendung widerspiegelt:

(i) Organisches Wachstum
(ii) Auszahlung einer Dividende
(iii) Wertsteigernde Fusionen & Akquisitionen sowie Portfoliooptimierung
(iv) Ausschüttung überschüssiger Liquidität an Aktionäre

Gleichzeitig wird die TUI Group auf die Erhaltung einer soliden Bilanzstruktur achten und strebt einen Schuldendeckungsgrad komfortabel im Bereich von 3,0x - 2,25x an.

Die Neuausrichtung der Kapitalallokation verschafft der TUI Group höhere Flexibilität, da sie neben einer attraktiven Dividende bessere Möglichkeiten für Investitionen in unsere strategischen Vorhaben und zukünftigen Wachstumsfelder bietet und auf einer soliden und robusten Finanzstruktur basiert.

1. Das bereinigte EBITA ist um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Restrukturierungsaufwendungen nach IAS 37, sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingte Kaufpreiszahlungen sowie andere Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten angepasst worden. Als Einzelsachverhalte werden hier Erträge und Aufwendungen herausgerechnet, die aufgrund ihrer Höhe sowie der Häufigkeit ihres Eintritts die Beurteilung der operativen Ertragskraft der Unternehmensbereiche und des Konzerns erschweren oder verzerren. Zu diesen Sachverhalten zählen insbesondere wesentliche Reorganisations- und Integrationsaufwendungen, die nicht die Kriterien nach IAS 37 erfüllen, wesentliche Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Flugzeugen sowie andere wesentliche Geschäftsvorfälle mit Einmalcharakter.

Ab dem Geschäftsjahr 2020 steuern wir den Konzern über die international gebräuchlichere Ergebnisgröße "bereinigtes EBIT", sodass das bereinigte EBITA zukünftig als wesentliche finanzielle Steuerungsgröße entfällt. Das dem bereinigten EBIT zugrunde liegende EBIT definieren wir als das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Aufwendungen aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten des Konzerns. Abweichend von der bisher verwendeten Steuerungsgröße EBITA sind in der Kennzahl EBIT Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte definitionsgemäß enthalten. Die Bereinigungen beim bereinigten EBITA werden auch beim bereinigten EBIT angepasst. Sofern in der Zukunft Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte anfallen sollten, würden die Wertminderungen in der Überleitung zum bereinigten EBIT bereinigt. Insofern entspricht das bereinigte EBIT der Höhe nach dem bislang verwendeten bereinigten EBITA.

2. Bereinigtes EAT nach Minderheiten und auf Basis konstanter Wechselkurse ist kalkuliert als bereinigtes EBIT minus Zinsergebnis bereinigt um Einmaleffekte minus Steueraufwand gemäß bereinigter Steuerquote von derzeit 18% minus Minderheiten bereinigt um Einmaleffekte.

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