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DGAP-Adhoc: Deutsche Telekom AG: New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US und Sprint

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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Deutsche Telekom AG: New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US und Sprint

11.02.2020 / 14:50 CET/CEST
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Bonn, 11. Februar 2020

New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US und Sprint

Im Verfahren der General-Staatsanwälte von 13 amerikanischen Bundesstaaten sowie des Districts von Washington DC gegen den Zusammenschluss von T-Mobile US Inc. und Sprint Corp. vor dem United States District Court for the Southern District of New York hat Richter Victor Marrero heute zugunsten des Zusammenschlusses entschieden.

Das Gericht hat damit eine Entscheidung getroffen, die im Einklang mit den bereits vorliegenden Genehmigungen der zuständigen amerikanischen Bundes-Behörden Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS), Federal Communications Commission (FCC, Bundesbehörde für den Telekommunikationsmarkt) und Department of Justice (DoJ, US-Justizministerium als oberste Kartellbehörde) steht.

T-Mobile US und Sprint werden nach dieser Entscheidung das geplante Fusionsvorhaben weiter vorantreiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass den Klägern Rechtsmittel offenstehen.

 


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Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, bereinigtes EBITDA, bereinigtes EBITDA AL bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, bereinigte EBIT-Marge, bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), Free Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde. Weitere Informationen zu alternativen Leistungskennzahlen finden sich im Kapitel 'Konzernsteuerung', Seite 38 ff. des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie auf der Website der Deutschen Telekom (www.telekom.com/alternative-Leistungskennzahl) unter 'Investor Relations'.

 


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