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Typ: | Aktien |
Ticker: | FAO2 |
ISIN: | DE0006224520 |
DGAP-News: i:FAO Aktiengesellschaft: i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
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DGAP-News: i:FAO Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Sonstiges
i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre Im Februar 2020 zwischenzeitlich eingeleitete Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag zwischen der i:FAO Aktiengesellschaft (i:FAO) und ihrer Mehrheitsaktionärin, der Amadeus Corporate Business AG (Amadeus), wurden im März 2020 aufgrund der Auswirkungen der beispiellosen weltweiten Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der daraus folgenden weltweiten Reisebeschränkungen sowie der mit der pandemischen Entwicklung verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheit von Amadeus beendet. Jetzt hat i:FAO von Amadeus den Vorschlag erhalten, von Neuem Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält rund 90,02 % des Grundkapitals von i:FAO. Die Verschmelzung von i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) soll zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In diesem Zusammenhang hat Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten. Der Vorstand von i:FAO hat beschlossen, von Neuem Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Nach Auffassung von i:FAO würde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine umfassende Integration von i:FAO in Amadeus ermöglichen. Der Verschmelzungsvertrag würde unter anderem die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und Übertragung ihrer Aktien auf Amadeus gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung würde von Amadeus zu gegebener Zeit ermittelt und von einem unabhängigen gerichtlich bestellten Prüfer überprüft. Sollte eine Einigung zwischen i:FAO und Amadeus erzielt werden, würde die nächste Hauptversammlung von i:FAO, die voraussichtlich im Mai 2021 stattfindet, über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.
26.01.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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1163340 26.01.2021
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