DEUTSCHE POST AG NA O.N.
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DGAP-News: Deutsche Post AG: Information zum Aktienrückkauf

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DGAP-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Deutsche Post AG: Information zum Aktienrückkauf

10.03.2020 / 15:09
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Corporate News

Information zum Aktienrückkaufprogramm
10. März 2020

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 26. November 2019 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG durchzuführen und diese ausschließlich Führungskräften zum Erwerb anzubieten, die am globalen Share Matching Plan teilnehmen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms werden bis zu 3.172.840 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 120 Mio. Euro erworben. Der Rückkauf über die Börse startet am 11. März 2020 und endet spätestens am 9. April 2020.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. April 2017, gültig bis zum 27. April 2022, nach der Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.

Das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3.172.840 Aktien, dies entspricht bis zu ca. 0,26% des Grundkapitals der Gesellschaft, wird zwischen dem 11. März 2020 und dem 9. April 2020 auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen.

Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Das tägliche Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des täglichen Durchschnittshandelsvolumens in dem Monat vor Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms.

Kontakt:

Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 63000

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.



10.03.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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