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DGAP-Adhoc: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beschließt Aufstockung und Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms auf bis zu 1 Mio. eigene Aktien

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DGAP-Ad-hoc: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beschließt Aufstockung und Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms auf bis zu 1 Mio. eigene Aktien

25.03.2021 / 21:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die persönlich haftende Gesellschafterin der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die "Gesellschaft") (ISIN: DE000A288904 | WKN: A28890) hat unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG heute beschlossen, das am 25. Februar 2021 bekanntgemachte und am 26. Februar 2021 begonnene Aktienrückkaufprogramm zu verlängern und aufzustocken.

Das ursprüngliche Volumen des laufenden Aktienrückkaufprogramms von bis zu 500.000 Stückaktien wird nun um bis zu weitere 500.000 Stück auf insgesamt bis zu 1.000.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 1,86 % des Grundkapitals der Gesellschaft) erhöht. Der maximale Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Erwerbe beträgt für das gesamte Aktienrückkaufprogramm ein maximales Gesamtvolumen von EUR 73.000.000.

Das Aktienrückkaufprogramm wird weiterhin von einem Kreditinstitut durchgeführt, welches die Aktien über die Börse erwirbt und seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Gesellschaft nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 trifft. Ferner darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerbstag um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Die Dauer des Aktienrückkaufprogramms wird bis einschließlich zum Ablauf des 5. Mai 2021 verlängert. Die durch das Aktienrückkaufprogramm erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 zulässigen Zwecke verwendet werden.

Weitere Einzelheiten werden von der Gesellschaft vor Beginn des Aktienrückkaufs gesondert veröffentlicht.

 

 


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