H&R GmbH & Co. KGaA
Salzbergen - International Securities
Identification Number (ISIN):
DE000A2E4T77 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 -
Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019 Wir laden die
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu
der am
Freitag, dem 24. Mai 2019, um 10:00
Uhr,
im
Hotel Le Méridien Hamburg, Palais I
und II
An der Alster 52 - 56, 20099
Hamburg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
2019
der Gesellschaft ein. Tagesordnung und
Beschlussvorschläge der Verwaltung
1.
|
Vorlage des vom Aufsichtsrat
gebilligten Jahresabschlusses und
Konzernabschlusses der H&R
GmbH & Co. KGaA zum 31.
Dezember 2018, des
zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts der H&R
GmbH & Co. KGaA für das
Geschäftsjahr 2018, des Berichts
des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des
erläuternden Berichts der
Geschäftsführung zu den Angaben
nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1
des Handelsgesetzbuches (HGB),
Beschlussfassung über die
Feststellung des
Jahresabschlusses der H&R
GmbH & Co. KGaA für das
Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den von der
persönlich haftenden
Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 19. März 2019
gemäß §§ 171, 278 Abs. 3
Aktiengesetz (AktG) gebilligt.
Gemäß § 286 Abs. 1 AktG
beschließt die Hauptversammlung
über die Feststellung des
Jahresabschlusses. Die übrigen
genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung zugänglich zu
machen. Hierzu bedarf es keines
Beschlusses der Hauptversammlung.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Neuenkirchener Straße 8, 48499
Salzbergen, sowie Am Sandtorkai
50, 20457 Hamburg, die
vorgenannten Unterlagen zur
Einsicht der Aktionäre während
der üblichen Geschäftszeiten aus.
Sie sind ab diesem Zeitpunkt
außerdem im Internet unter
im Bereich Investoren -
Hauptversammlung zugänglich. Auf
Wunsch wird jedem Aktionär von
der Gesellschaft unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der
vorgenannten Unterlagen erteilt.
Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsicht
ausliegen.
Die persönlich haftende
Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der H&R GmbH
& Co. KGaA zum 31. Dezember
2018 in der der Hauptversammlung
vorgelegten Fassung
festzustellen.
|
2.
|
Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns
Die persönlich haftende
Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2018
ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 26.694.178,52 auf
neue Rechnung vorzutragen und
keine Dividende auszuschütten.
|
3.
|
Beschlussfassung über die
Entlastung der persönlich
haftenden Gesellschafterin für
das Geschäftsjahr 2018
Die persönlich haftende
Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, der
persönlich haftenden
Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
|
4.
|
Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Die persönlich haftende
Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für
diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
|
5.
|
Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds
Das Aufsichtsratsmitglied Herr
Dr. Peter Seifried hat sein Amt
als Mitglied des Aufsichtsrats
gemäß § 8 der Satzung durch
Erklärung vom 19. März 2019 mit
Wirkung auf den Zeitpunkt der
Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 24. Mai 2019
niedergelegt. Gemäß § 7 Abs. 3
der Satzung ist daher eine
Nachwahl für den Rest der
Amtszeit von Herrn Dr. Seifried
durchzuführen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Var.
4, 101 Abs. 1 Satz 1, 278 Abs. 3
AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 4
Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1
der Satzung aus sechs Mitgliedern
der Anteilseigner und drei
Mitgliedern der Arbeitnehmer
zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf
Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, mit
Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 24. Mai 2019
|
Frau Sabine U.
Dietrich, wohnhaft in
Mülheim an der Ruhr,
Aufsichtsrätin der
COMMERZBANK
Aktiengesellschaft
|
für die Restamtszeit des
Aufsichtsratsmitglieds Herr Dr.
Peter Seifried, d.h. bis zur
Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019 beschließt,
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu
wählen.
Ergänzende Angaben zu der zur
Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidatin:
Lebenslauf Sabine U. Dietrich:
Persönliche Daten:
|
*
|
Geboren 19. April 1960
|
Ausgeübter Beruf:
|
*
|
Aufsichtsrätin der
COMMERZBANK
Aktiengesellschaft
|
Ausbildung / Studium:
|
*
|
Ausbildung zur
Reiseverkehrskauffrau
|
*
|
Studium der
Ingenieurswissenschaften
mit Abschluss als Dipl.-
Ingenieurin
|
Beruflicher Werdegang:
|
*
|
Frau Dietrich war als
Dipl.-Ingenieurin lange
Jahre im BP-Konzern
national und international
tätig. Zuletzt bekleidete
sie die Position eines
Vorstandsmitglieds der BP
Europa SE in Bochum. Sie
verantwortete vor allem die
Bereiche Air BP, Marine
Fuels, LPG und European
Property Management, Risk
und Compliance, sowie das
Gesundheits-, Sicherheits-
und Umweltmanagement (HSSE)
|
Besondere Kenntnisse und
Fähigkeiten:
|
*
|
Raffineriegeschäft und
Mineralölspezialitäten,
insbesondere in den
Bereichen Produktion,
Marketing und Vertrieb;
Internationalität
|
*
|
Erfahrungen im
Raffineriegeschäft und dem
Bereich
Mineralölspezialitäten der
H&R GmbH & Co. KGaA
durch mehrjährige
Mitgliedschaft im
beratenden Beirat der
Gesellschaft
|
Angaben nach §§ 125 Abs. 1 Satz
5, 278 Abs. 3 AktG:
Frau Dietrich ist Mitglied des
Aufsichtsrats der COMMERZBANK
Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main. Davon abgesehen ist Frau
Dietrich kein Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6
bis 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK):
Frau Dietrich ist seit 1. Juli
2013 Mitglied des beratenden
Beirats der H&R GmbH &
Co. KGaA (bzw. bis zum
Rechtsformwechsel: der H&R
AG). Davon abgesehen bestehen
keine persönlichen und
geschäftlichen Beziehungen von
Frau Dietrich zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und
wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionären.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der
vorgeschlagenen Kandidatin
versichert, dass sie den für das
Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen kann.
|
6.
|
Beschlussfassung über die
Bestellung des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor, wie folgt zu
beschließen:
Die Warth & Klein Grant
Thornton AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, wird zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß
Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014)
erklärt, dass seine Empfehlung
frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Beschränkung im
Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers
(Artikel 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung)
auferlegt wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor
Unterbreitung des Wahlvorschlags
die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlene
Erklärung der Warth & Klein
Grant Thornton AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zu deren Unabhängigkeit
eingeholt.
|
Mitteilungen und Informationen an
die Aktionäre
Voraussetzungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag
nach §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 278 Abs. 3
AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung
anmelden und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen
der Gesellschaft bis zum 17. Mai
2019, 24:00 Uhr, unter der
nachfolgend genannten, für die
Gesellschaft empfangsberechtigten
Stelle (die 'Anmeldeadresse')
zugehen:
H&R GmbH & Co.
KGaA
c/o Computershare Operations
Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung hat in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist
durch einen ebenfalls in Textform (§
126b BGB) erstellten und in deutscher
oder englischer Sprache abgefassten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut
nachzuweisen. Der besondere Nachweis
des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also auf den 3.
Mai 2019, 0:00 Uhr, (der
'Nachweisstichtag'), beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und
der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem
Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des
Aktienbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Aktienbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des
besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir unsere Aktionäre, frühzeitig für
die Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu
tragen, und empfehlen unseren
Aktionären, sich alsbald mit ihrem
depotführenden Institut in Verbindung
zu setzen. Die Eintrittskarte ist keine
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient
nur der Vereinfachung der
organisatorischen Abwicklung an der
Einlasskontrolle am Tag der
Hauptversammlung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch
einen Bevollmächtigten
Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die
nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder
möchten, haben die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung
durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu
lassen. Auch in diesem Fall sind eine
rechtzeitige Anmeldung zur
Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB), es sei denn, die
Vollmachtserteilung erfolgt an ein
Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder an eine
andere der gemäß §§ 135 Abs. 8, 278
Abs. 3 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125
Abs. 5 i.V.m. 278 Abs. 3 AktG
gleichgestellten Personen oder
Institutionen. Bei der Bevollmächtigung
eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen
nach vorgenannten Vorschriften
gleichgestellten Person oder
Institution können Besonderheiten
gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen
einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können
entweder gegenüber der Gesellschaft
unter der oben genannten Anmeldeadresse
postalisch, per Fax oder per E-Mail
oder gegenüber dem Bevollmächtigten
erklärt werden. Wird die Vollmacht
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt,
so bedarf es eines Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft. Dieser kann an die oben
genannte Anmeldeadresse postalisch, per
Fax oder per E-Mail übermittelt oder am
Tag der Hauptversammlung an der
Einlasskontrolle vorgelegt werden.
Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht
das Formular zu verwenden, das die
Gesellschaft hierfür bereithält. Es
wird den ordnungsgemäß angemeldeten
Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesendet. Es kann
zudem unter der oben genannten
Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder
per E-Mail angefordert werden. Es steht
ferner auf der Internetseite der
Gesellschaft
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren -
Hauptversammlung zum Herunterladen
bereit.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet haben, können auch die von
der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, Herrn Ties
Kaiser, Börnsen, und Frau Tanja
Passlack, Holm-Seppensen,
bevollmächtigen. Die von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung nur weisungsgebunden
aus. Die Vollmachten mit Weisungen
müssen ebenfalls in Textform (§ 126b
BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des
Aktionärs sind die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nicht
zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von
der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nehmen keine
Aufträge zu Wortmeldungen oder zum
Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegen.
Auch für die Bevollmächtigung eines von
der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters kann das den
Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandte Vollmachts-
und Weisungsformular verwendet werden.
Das Formular kann zudem unter der oben
genannten Anmeldeadresse postalisch,
per Fax oder per E-Mail angefordert
werden. Es steht ferner auf der
Internetseite der Gesellschaft
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren -
Hauptversammlung zum Herunterladen
bereit.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, müssen die
Vollmachten nebst Weisungen bis zum
22. Mai 2019, 24:00 Uhr,
(Zugang) postalisch, per Fax oder per
E-Mail an die oben genannte
Anmeldeadresse übermitteln. Ein
Widerruf der Vollmacht sowie eine
Änderung von Weisungen sind ebenfalls
bis zum 22. Mai 2019, 24:00 Uhr,
(Zugang) postalisch, per Fax oder per
E-Mail an die oben genannte
Anmeldeadresse zu übermitteln.
Am Tag der Hauptversammlung kann die
Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
oder eine Weisung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bzw. ein Widerruf oder eine Änderung
der Vollmacht oder einer Weisung in
Textform bei der Ein- und
Ausgangskontrolle erteilt werden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1,
278 Abs. 3 AktG
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung
nach §§ 122 Abs. 2, 278 Abs. 3 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 %
des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 am
Grundkapital, das entspricht 195.583
Stückaktien, erreichen (die
'Mindestbeteiligung'), können
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126
BGB) an die durch die Geschäftsführung
vertretene H&R GmbH & Co. KGaA
zu richten, wobei jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen muss. Es muss der
Gesellschaft bis zum 23. April 2019,
24:00 Uhr, unter der nachfolgend
genannten Adresse zugehen:
H&R GmbH & Co.
KGaA
- Geschäftsführung -
Neuenkirchener Str. 8
48499 Salzbergen
Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen
des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3,
Satz 4 i.V.m. § 121 Abs. 7 AktG und §
70 AktG (jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3
AktG) verwiesen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127, 278
Abs. 3 AktG
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge
gegen einen Beschlussvorschlag von
persönlich haftender Gesellschafterin
und Aufsichtsrat zu stellen sowie
Wahlvorschläge zu Punkt 5 und Punkt 6
der Tagesordnung zu machen. Etwaige
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§
126 Abs. 1, 127 AktG können der
Gesellschaft ausschließlich an folgende
Adresse übermittelt werden:
H&R GmbH & Co.
KGaA
Investor Relations - HV 2019
Neuenkirchener Str. 8
48499 Salzbergen
Fax: +49 (0)5976-94 53 08
E-Mail: investor.relations@hur.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären, die der Gesellschaft bis
zum 9. Mai 2019, 24:00 Uhr,
unter der vorgenannten Adresse
zugegangen sind, werden einschließlich
des Namens des Aktionärs und einer
etwaigen Begründung unverzüglich nach
ihrem Eingang im Internet unter
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren -
Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Gegenanträgen, nicht aber
Wahlvorschlägen, ist eine Begründung
beizufügen. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse
zugänglich gemacht. Eine Abstimmung
über einen Gegenantrag bzw.
Wahlvorschlag in der Hauptversammlung
setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw.
Wahlvorschlag während der
Hauptversammlung mündlich gestellt
wird. In der Hauptversammlung können
mündliche Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge auch ohne vorherige
fristgerechte Übermittlung gestellt
werden.
Auskunftsrecht nach §§ 131 Abs. 1,
278 Abs. 3 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder
Aktionär und Aktionärsvertreter von der
persönlich haftenden Gesellschafterin
Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit diese
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
Hinweis auf die Internetseite der
Gesellschaft
Die Informationen nach §§ 124a, 278
Abs. 3 AktG zur Hauptversammlung,
weitergehende Erläuterungen der
Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
(jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG)
sowie ergänzende Informationen zu der
Aufsichtsratskandidatin Frau Sabine U.
Dietrich finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren -
Hauptversammlung.
Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR
95.155.882,68. Es ist eingeteilt in
37.221.746 Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit
37.221.746 Stimmrechte. Es bestehen
keine unterschiedlichen Gattungen von
Aktien. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Informationen zum Datenschutz
Bei der Anmeldung zur und der Teilnahme
an der Hauptversammlung und der
Erteilung von Stimmrechtsvollmachten
erhebt die H&R GmbH & Co. KGaA
personenbezogene Daten über den sich
anmeldenden Aktionär und/oder die
bevollmächtigte Person. Die
Datenerhebung erfolgt zu dem Zweck, den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte in
der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die H&R GmbH & Co. KGaA
verarbeitet die personenbezogenen Daten
als Verantwortlicher gemäß den
Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung
('DS-GVO') und des
Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten
zur Verarbeitung der personenbezogenen
Daten und den Rechten der Betroffenen
gemäß der DS-GVO finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hur.com/de/investoren/datenschutz/
Salzbergen, im April 2019
H&R GmbH & Co. KGaA
Die persönlich haftende
Gesellschafterin H&R Komplementär
GmbH
Die Geschäftsführung
|