Wie kann man Steuern auf Kapitalerträge in Kryptowährung vermeiden?

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Viele Kryptowährungs-Trader suchen Lösungen, um die Besteuerung ihrer Gewinne mit Kryptowährungen zu vermeiden. Dadurch begehen sie eindeutig Steuerhinterziehung... Das ist zu 100 % verboten! Und mit einem hohen Risiko verbunden... Das Risiko ist viel größer, als Sie sich vorstellen können!
um die Besteuerung ihrer Gewinne mit Kryptowährungen zu vermeiden

Lösung Nr. 1: In der Steuererklärung nichts angeben



Dies ist die einfachste Lösung, aber sie ist auch besonders riskant, da Sie sogar von Ihrer Bank angezeigt werden können... Ganz zu schweigen von neidischen Freunden...
Manche Banken spezialisieren sich nämlich inzwischen auf die Jagd nach Kryptowährungs-Tradern. Mittlerweile erfassen Banken alle Überweisungen auf eine Plattform zum Kauf von Kryptowährungen, und die Steuerbehörden verfügen bereits über die entsprechenden Informationen...

Zur Erinnerung: Besteuerung von Kryptowährungen -> alle Konten in Verbindung mit Kryptowährungen sind in der Steuererklärung anzugeben. (Dies gilt auch für Ihre Konten im Ausland.)

Lösung Nr. 2: Überweisung auf ein Offshore-Konto



Da Transaktionen in Kryptowährungen anonym sein können, hatten einige Kryptowährungs-Trader zwangsläufig die Idee, ein Konto im Ausland zu eröffnen, um ihre Kapitalerträge in Kryptowährungen anzulegen... Die Kapitalerträge dürfen dabei auf keinem Fall auf das ursprüngliche Bankkonto im Wohnsitzland zurückfließen...

Eine einfache, aber umso riskantere Lösung: Sie verstecken Ihre Kapitalerträge und geben Ihr Offshore-Konto nicht in der Steuererklärung an...

Zur Erinnerung: In der Steuererklärung sind alle Konten im Ausland anzugeben.

Lösung Nr. 3: Bitcoin- und Krypto-Kreditkarten



Auch Kapitalgewinne, die Sie mit einer Kreditkarte ausgeben, sind steuerpflichtig... Trader von Kryptowährungen leben schnell mal auf großem Fuß und lassen sich ertappen. Was dem Finanzamt besonders in Auge fällt: Offiziell leben Sie am Existenzminimum, aber Sie fahren einen Porsche...
In diesen Fällen spricht man von einer „leichtfertigen Steuerverkürzung“. Kryptowährungs-Trader verwenden die (nicht gemeldete) Karte nur für kleine Einkäufe im Alltag...
Bei einer Steuerprüfung werden zwangsläufig Transaktionen mit dieser Karte durchgeführt und die Steuerhinterziehung wird leicht aufgedeckt...

Fazit aus diesen drei Formen von Steuerhinterziehung



Die drei oben vorgestellten Formen sind nicht verboten, solange alles in der Steuererklärung angegeben wird; das heißt, es ist natürlich nicht verboten, ein Offshore-Konto zu führen, wenn es dem Finanzamt gemeldet wird; ebenso wenig ist es verboten, wenn Sie Ihre Kapitalgewinne durch Kryptowährungen mit einer Karte ausgeben, solange der Gesamtgewinn in der Steuererklärung steht.
Aber...
Versuchen Sie nicht, den Helden zu spielen und das Finanzamt zu betrügen! Bei einer Steuerprüfung werden systematisch alle Transaktionen auf allen Kryptowährungs-Trading-Plattformen, allen Ihren Konten, allen Ihren Karten überprüft... Falls es nur eine Transaktion gibt, die Sie nicht rechtfertigen können, wird Ihre Steuerschuld geschätzt. Das ist der Punkt, an dem Kryptowährungs-Trader, die das Finanzamt betrogen haben, zu heulen beginnen! Ja, richtig... „ZU HEULEN“! Denn egal, ob Sie 10 Euro, 10.000 Euro oder 1.000.000 Euro vor dem Fiskus versteckt haben: Die Geldstrafe ist mindestens zehnmal so hoch wie der unterschlagene Betrag. Dann bleiben Kryptowährungs-Tradern zwei Möglichkeiten: die Strafe zu bezahlen... Oder den Nachweis über alle Transaktionen zu erbringen... Viel Glück! Dann ist nicht mehr das Finanzamt auf der Jagd nach Unterlagen und Belegen, sondern der Kryptowährungs-Trader...

Anscheinend die einzige Lösung, um Betrug zu vermeiden: das Wohnsitzland verlassen



Ein „Kapitalertrag“ durch Kryptowährungen entsteht erst zum Zeitpunkt der Rückumwandlung in Euro. Daher handelt es sich im Grunde nicht um Betrug, wenn Kapitalerträge mit Kryptowährungen erst ab dem Datum der Auswanderung gemeldet werden.
Eigentlich verhöhnen Sie damit Ihr Wohnsitzland, denn der Kapitalertrag ist ja während der Zeit, in der Sie im Wohnsitzland gemeldet waren, entstanden... Kapitalerträge sind aber dennoch erst ab dem Datum zu versteuern, an dem sie wieder in Euro umgewandelt werden. Daher ist dies völlig unproblematisch... Hinweis: Diese Behauptung muss noch bestätigt werden... Das Finanzamt des Wohnsitzlandes kann nämlich immer noch behaupten, dass die Kapitalerträge auch im Inland zu versteuern sind...
Es ist daher möglich, dass man die Kryptowährungs-Positionen lange halten muss. Eine Auszahlung in Euro ist erst nach der Auswanderung möglich, sonst droht die Besteuerung... Kryptowährungs-Trader gelten daher bis zum Tag ihrer Auswanderung als „potenzielle“ Multimillionäre... und nach ihrer Auswanderung als tatsächliche Multimillionäre... In der Praxis dürfte es jedoch sehr schwierig sein, mit all den Millionen zu leben, ohne auch nur einen geringen Teil davon ausgeben zu können...
Dieser Ansatz setzt voraus, dass man sein Wohnsitzland verlässt und auf alle Leistungen der Daseinsvorsorge (für die man zahlt...) verzichtet... Denken Sie daher gründlich nach, bevor Sie sich für diesen Weg entscheiden... Das lohnt sich erst bei außerordentlich hohen Kapitalerträgen!

Stellen wir uns für einen Moment vor, dass Sie mit Kryptowährungen einen Gewinn von 1.000.000 Euro erzielt haben. Jetzt bieten sich Ihnen zwei Lösungen:
1/ Im Wohnsitzland bleiben und nur ca. 500.000 Euro netto behalten
2/ Mit 1.000.000 Euro ins Ausland gehen, vorausgesetzt, in dem Land, in das Sie ausgewandert sind, sind Kapitalerträge aus Kryptowährungen steuerfrei...
Eine schwierige Entscheidung... Bei einem Kapitelertrag von 1 Million Euro würden vermutlich alle die erste Lösung wählen! Aber bei 10 Millionen Euro? Ha... Lösung 2?
Anmerkung: Mit 1 Million Euro kann man sehr lang gut in Thailand leben, aber in anderen Ländern braucht man womöglich schon etwas mehr...

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