DGAP-News: CSR-KOMMENTAR Nr. 12/2020: Gedanken zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)

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CSR-KOMMENTAR Nr. 12/2020: Gedanken zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)

26.01.2021 / 12:56
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Das Jahr 2020 mit einer in USD- oder EUR-Volumen unvorstellbaren Finanzierungsumme, welche sich durch geld- und fiskalpolitische Entscheidungen gebildet hat, liegt nun hinter uns. Wäre es eventuell mit einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) unkomplizierter gewesen?

Der Unternehmer Götz Werner setzt sich seit Jahren dafür ein, die Grünen haben es in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen und sogar der Papst hat darüber geschrieben.

Wir haben ein paar Gedanken zum BGE zusammengestellt, um damit die Pros und Contras einmal weitestgehend wertneutral dem/der Leser*in nahezubringen.

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Über CSR Beratungsgesellschaft

Die CSR Beratungsgesellschaft ist eine unabhängige und inhabergeführte Vermögensverwaltung mit Sitz in Hofheim am Taunus. Antizyklisches Handeln im Stile der Deutschen Bundesbank ist das Credo der CSR, die für ihre Kunden Vermögenswerte von zurzeit knapp 2 Mrd. Euro betreut.

Die vermögensverwaltenden Publikumsfonds der CSR zeichnen sich durch exzellente Ertrags- zu Risikoverhältnisse aus. Unternehmer, Privatpersonen, Kommunen, Pensionskassen und Stiftungen, für die die Sicherheit ihrer Geldanlagen höchste Priorität hat, sind hier bestens aufgehoben.

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Tel. 06192 / 977 00 16



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