DGAP-News: publity AG: 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Bekanntmachung einer Anpassung des Wandlungspreises
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DGAP-News: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN Leipzig, 01. November 2018 - Die publity AG (ISIN: DE0006972508, WKN: 697250) (die "Gesellschaft") teilt den Anleihegläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A169GM5, WKN: A169GM) gemäß § 11 Abs. (11) i.V.m. § 16 der Bedingungen der Wandelanleihe (die "Anleihebedingungen") mit, dass eine Anpassung des Wandlungspreises vorgenommen wurde. Am 1. August 2018 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.050.000,00, eingeteilt in 6.050.000 auf den Namen lautende Stückaktien, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 3.781.250,00 auf bis zu EUR 9.831.250,00 durch Ausgabe von bis zu 3.781.250 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen ("Neue Aktien"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 zum Gewinnbezug berechtigt. Den Aktionären wurde das gesetzliche Bezugsrecht im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Für acht (8) alte Stückaktien der Gesellschaft konnten fünf (5) Neue Aktien während der Bezugsfrist vom 2. Oktober 2018 bis einschließlich 16. Oktober 2018 zum Bezugspreis von EUR 10,70 je Neuer Aktie bezogen werden. Die Neuen Aktien wurden vollständig gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 19. Oktober 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Anleihebedingungen sehen in § 11 Abs. (1) für den Fall, dass die Gesellschaft unter Gewährung von Bezugsrechten an ihre Aktionäre gemäß § 186 AktG ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen erhöht, vor, dass die Anleihegläubiger vor Verwässerung geschützt werden. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dem Verwässerungsschutz im Wege einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß § 11 Abs. (1) lit. (a) i.V.m. lit. (b) der Anleihebedingungen Rechnung zu tragen. Eine solche Anpassung wird gemäß § 11 Abs. (11) der Anleihebedingungen durch die Berechnungsstelle im Sinne des § 15 Abs. (3) der Anleihebedingungen vorgenommen. Dabei erfolgt gemäß § 11 Abs. (1) lit. (b) der Anleihebedingungen die Berechnung des Wandlungspreises durch die Berechnungsstelle in Abstimmung mit der Gesellschaft, wobei das Letztentscheidungsrecht die Berechnungsstelle hat. Dementsprechend ist der Wandlungspreis gemäß § 11 Abs. (1) lit. (a) i.V.m. lit. (b) der Anleihebedingungen von EUR 41,5814 auf EUR 40,3095 angepasst worden. Aus dem angepassten Wandlungspreis errechnet sich ein angepasstes Wandlungsverhältnis von 1 : 24,8080. Die Anpassung des Wandlungspreises und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gemäß § 11 Abs. (8) i.V.m. Abs. (1) der Anleihebedingungen mit Beginn des 28. September 2018 wirksam geworden. Der Vorstand Kontakt: Disclaimer Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt. Über publity
01.11.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | publity AG |
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04103 Leipzig | |
Deutschland | |
Telefon: | 0341 26178710 |
Fax: | 0341 2617832 |
E-Mail: | [email protected] |
Internet: | www.publity.de |
ISIN: | DE0006972508, DE000A169GM5 |
WKN: | 697250, A169GM |
Indizes: | Scale 30 |
Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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