BROOKFIELD ASSET MANAGEMENT
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DGAP-News: Brookfield kündigt Beginn der Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die alstria office REIT-AG an

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DGAP-News: Brookfield Asset Management / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Brookfield kündigt Beginn der Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die alstria office REIT-AG an

13.12.2021 / 10:55
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Brookfield kündigt Beginn der Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die alstria office REIT-AG an

  • Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin heute veröffentlicht
  • Annahmefrist beginnt heute und endet am 17. Januar 2022
  • Angebotspreis von 19,50 Euro pro Aktie entspricht einer Prämie von 34,5% auf den Aktienkurs vor dem Beteiligungsaufbau durch Brookfield und einer Prämie von 6,8% auf den zuletzt gemeldeten EPRA NTA
  • Die Bieterin sowie die mit ihr verbundenen Fonds kontrollieren etwa 43% des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von alstria
  • Vorstand und Aufsichtsrat von alstria unterstützen das Angebot

LONDON, 13. Dezember 2021 - Brookfield (NYSE: BAM, TSX: BAM.A) gibt bekannt, dass die Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. (die "Bieterin"), eine Gesellschaft, die von einem der privaten Immobilienfonds von Brookfield kontrolliert wird, heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Angebot") an alle Aktionäre der alstria office REIT-AG ("alstria" oder die "Gesellschaft") zum Erwerb aller ausstehenden alstria-Aktien nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") veröffentlicht hat.

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 17. Januar 2022 um Mitternacht (MEZ). Während dieser Frist können die alstria-Aktionäre das Angebot annehmen und ihre alstria-Aktien zu einem Angebotspreis von 19,50 Euro in bar pro Aktie andienen. Dies entspricht einer Prämie von 34,5% auf den XETRA-Schlusskurs der Aktie am 21. Mai 2021, dem letzten Handelstag bevor Brookfields privater Immobilienfonds begonnen hat, eine strategische Beteiligung an der Gesellschaft aufzubauen, und einer Prämie von 6,8% auf den zuletzt gemeldeten EPRA NTA zum 30. September 2021.

Die Bieterin sowie die mit ihr verbundenen Fonds kontrollieren etwa 43% des Grundkapitals und der Stimmrechte von alstria. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von alstria begrüßen das Angebot der Bieterin und sind der Ansicht, dass die Transaktion im Interesse der Gesellschaft ist. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen sie, das Angebot zu unterstützen und den alstria-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Der Vollzug des Angebots unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus einer alstria-Aktie (inklusive der Aktien, die von mit der Bieterin verbundenen Fonds gehalten werden) sowie der Erteilung der außenwirtschaftsrechtlichen Freigabe in Deutschland. Das deutsche Bundeskartellamt wurde über die Transaktion informiert und hat die Transaktion am 18. November 2021 freigegeben.

Der Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags ("BGAV") ist weder im Zusammenhang mit der Finanzierung noch aus rechtlichen oder sonstigen Gründen erforderlich, und die Bieterin hat sich dazu verpflichtet, für mindestens drei Jahre nach Vollzug des Angebots keinen BGAV abzuschließen sowie keinen Squeeze-out zu initiieren.

Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der BaFin gestattet. Die Angebotsunterlage sowie eine unverbindliche englische Übersetzung sind zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot unter www.lake-offer.com verfügbar.

Gedruckte Exemplare der deutschen Angebotsunterlage und der unverbindlichen englischen Übersetzung sind kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, Morgan Stanley Europe SE, New Issue Operations, Große Gallustraße 18, Floor 9, 60312 Frankfurt am Main, Deutschland, erhältlich (Anfragen unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift per Telefax an +49-69-2166-7676 oder per E-Mail an [email protected]).

Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage enthalten. Um ihre Aktien anzudienen, sollten sich alstria-Aktionäre an ihre jeweilige Depotbank wenden.

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Über Brookfield

Brookfield (NYSE: BAM, TSX: BAM.A) ist ein weltweit führender Vermögensverwalter für alternative Anlagen mit einem verwalteten Vermögen von rund 650 Milliarden US-Dollar in den Bereichen Immobilien, Infrastruktur, erneuerbare Energien, Private Equity und Kredite. Brookfield ist Eigentümer und Betreiber von Vermögenswerten und Unternehmen, von denen viele das Rückgrat der Weltwirtschaft bilden. Durch seine globale Reichweite, den Zugang zu Kapital und seine operative Expertise bietet Brookfield eine Reihe von alternativen Anlageprodukten für Investoren auf der ganzen Welt - darunter öffentliche und private Pensionsfonds, Stiftungen, Staatsfonds, Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften und private Vermögensverwalter.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter www.brookfield.com oder kontaktieren Sie:

Communications & Media:
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Tel: +44 020 7408 8375
Email: [email protected]

Felix Morlock
Brunswick Group
Tel: +49 173 8780702
Email: [email protected]
  Investor Relations:
Linda Northwood
Tel: +1 (416) 359-8647
Email: [email protected]
 

Rechtliche Hinweise

 

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von alstria office REIT-AG-Aktien. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Investoren und Inhabern von alstria office REIT-AG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen.

Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

 

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen gemäß der Wertpapiergesetze der kanadischen Provinzen und "zukunftsgerichtete Aussagen" gemäß Abschnitt 27A des U.S. Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung, Abschnitt 21E des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner geänderten Fassung, gemäß den "Safe Harbor"-Bestimmungen des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und in allen geltenden kanadischen Wertpapiervorschriften enthalten. In einigen Fällen sind zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen an Formulierungen wie "beabsichtigt", "erwartet", "glaubt", "annähernd", "schätzt", "kann", "vorhersagen", "planen", "sollte", "wird" und "würde" oder der negativen Version dieser Wörter oder anderen vergleichbaren oder ähnlichen Wörtern zu erkennen, die prognostischer Natur sind oder auf zukünftige Ereignisse, Trends oder Aussichten hinweisen und sich nicht auf historische Sachverhalte beziehen.

Obwohl Brookfield die Ansicht vertritt, dass die zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen in dieser Pressemitteilung auf vernünftigen Annahmen und Erwartungen beruhen, sollte sich der Leser nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen verlassen, da solche Aussagen und Informationen bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Brookfield wesentlich von den erwarteten zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen ausgedrückt oder impliziert werden.

Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen in Betracht gezogen oder impliziert werden, gehören die Fähigkeit, behördliche Genehmigungen zu erhalten und andere Abschlussbedingungen zu erfüllen, eine Verzögerung des Abschlusses der Investition, die allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Marktbedingungen sowie andere Risiken und Faktoren, die regelmäßig im Jahresbericht von Brookfield unter Formular 40-F beschrieben werden, eingereicht bei der Securities and Exchange Commission, sowie in anderen Dokumenten, die von Brookfield bei den Wertpapieraufsichtsbehörden in Kanada und den Vereinigten Staaten eingereicht wurden.

Wir weisen darauf hin, dass die vorhergenannte Liste wichtiger Faktoren, die zukünftige Ergebnisse beeinflussen können, nicht vollständig ist. Wenn Sie sich auf unsere zukunftsgerichteten Aussagen verlassen, um Investitionsentscheidungen in Bezug auf Brookfield oder anderweitig zu treffen, sollten Investoren und andere Personen die oben genannten Faktoren sowie andere Ungewissheiten und mögliche Ereignisse sorgfältig berücksichtigen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Brookfield nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen, ob schriftlich oder mündlich, aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren.

Diese Pressemitteilung und ihr Inhalt stellen keine Kaufempfehlung, kein Kaufangebot, keine Aufforderung zum Kauf, kein Verkaufsangebot und keine Beratung in Bezug auf die Wertpapiere von Brookfield oder der alstria office REIT-AG dar und sollten auch nicht als solche ausgelegt werden.

 



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