DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Cleantech-Fonds von Thomas Lloyd: Fonds Splitting ist rechtswidrig. Fachanwälte lassen die Maßnahme untersagen

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SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Cleantech-Fonds von Thomas Lloyd: Fonds Splitting ist rechtswidrig. Fachanwälte lassen die Maßnahme untersagen

15.01.2021 / 17:56
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Cleantech-Fonds von Thomas Lloyd: "Fonds-Splitting" ist rechtswidrig
Fachanwälte für Kapitalmarktrecht betreiben die Untersagung dieser Maßnahme

Die Geschäftsführung der Cleantech-Infrastrukturfonds von Thomas Lloyd will ein "Fonds-Splitting" durchführen. Die Anleger der Fonds werden aufgefordert, zwischen einer (mit geringen Ausschüttungen verbundenen) "Strategie ERTRAG" und einer (ausschüttungslosen) "Strategie WACHSTUM" zu wählen. In einer e-mail vom 15.01.2021 hat die Geschäftsführung diese Ankündigung dahingehend zugespitzt, dass das Splitting schon rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft treten solle und dass alle Anleger, die sich nicht ausdrücklich für etwas anderes entscheiden, der "Strategie WACHSTUM" zugeschlagen würden.

Fachanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Partnerin der Kanzlei Schirp & Partner in Berlin, hält dieses Fonds-Splitting für rechtswidrig: "Wir widersprechen dieser Geschäftsführungsmaßnahme ganz ausdrücklich. Das Vorgehen von Thomas Lloyd läuft auf eine eigenmächtige Abänderung des Gesellschaftsvertrages und auf eine Ungleichbehandlung der Gesellschafter und Treugeber hinaus. Zu diesen Maßnahmen ist die Geschäftsführung nicht berechtigt. Im Gegenteil: Wir fordern Thomas Lloyd auf, auch in Zukunft alle Gesellschafter gleich zu behandeln und mit den gesellschaftsvertraglich vorgegebenen Ausschüttungen zu bedienen, insbesondere auch die bislang nicht gezahlte Ausschüttung für das IV. Quartal des Jahres 2020 nachzuholen. Das eingeleitete Fonds-Splitting ist sofort abzubrechen."

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Sozius von Frau Dr. Schmidt-Morsbach, ergänzt: "Wir wollen nicht spekulieren, was Thomas Lloyd zu diesem Schritt bewogen hat. Wenn die Fonds die zugesagten Ausschüttungen nicht bezahlen können, soll die Geschäftsführung dies offen ansprechen und nicht rumtricksen. Dann können die Gesellschafter entscheiden, wie damit umzugehen ist. Aber eine eigenmächtige Änderung der Fondsgrundlagen werden wir zu verhindern wissen."

Für weitere Informationen steht zur Verfügung:

Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-175-4144684, mail: schmidt-morsbach@ssma.de, URL: www.schirp.com



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